Alle Informationen darüber, wie Sie eingetragener Aktionär von Recylex werden können, finden Sie im „Leitfaden für eingetragene Aktionäre“.
Inhaberaktien sind die häufigste Form des Aktieneigentums. Für den Erwerb von Aktien können Sie sich an Ihren Finanzdienstleister oder Ihre Bank wenden, die dann auch mit der laufenden Verwaltung betraut wird. Bei dieser Form des Aktieneigentums kennt die Aktiengesellschaft ihre Aktionäre nicht.
Bei der Verwahrung gibt es keine Unterschiede zwischen Inhaber- und Namensaktien. Die Übertragung von Inhaberaktien auf verwaltete Namenaktien müssen Sie schriftlich bei Ihrem Finanzdienstleister oder Ihrer Bank beantragen. Namensaktien ermöglichen es, Sie zu identifizieren und Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Ihre Aktien und Ihre Identität sind im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen, was es ermöglicht, Sie zu identifizieren und Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Ihre Aktien sind im Wertpapierdepot der Recylex S.A. registriert. Nachfolgend finden Sie die Vorteile dieser Form des Aktienbesitzes.
Jeder Recylex-Aktionär, der seine Aktien seit mindestens 2 Jahren (am Ende des Kalenderjahres, das dem Tag der Hauptversammlung vorausgeht) eingetragen hat, verfügt über ein doppeltes Stimmrecht für alle diese Aktien.
Recylex übernimmt die Gebühren, die mit dem Eigentum Ihrer direkt eingetragenen Aktien verbunden sind (Hinweis - einige Finanzinstitute können Ihnen Transfergebühren berechnen, die nicht von Recylex getragen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut). Die einzigen Gebühren, die Sie zahlen, sind Vermittlungsprovisionen für Transaktionen (Kauf oder Verkauf), die auf Ihren Wunsch hin getätigt werden (gilt auch für Inhaberaktien).
Sie zahlen lediglich die Vermittlungsprovisionen für Transaktionen (Kauf oder Verkauf), die auf Ihren Wunsch hin getätigt werden (wie es auch der Fall wäre, wenn Ihre Aktien Inhaberaktien wären).
Sie werden direkt zu den Hauptversammlungen eingeladen und erhalten automatisch eine persönliche Einladung mit allen für die Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen. Das Verfahren zur Teilnahme an der Hauptversammlung wird vereinfacht. Der Antrag auf eine Zutrittskarte ist nicht erforderlich, ebenso wenig wie die Bescheinigung über die Sperrung Ihrer Aktien. Sie werden lediglich gebeten, Ihre Identität nachzuweisen.
Sie haben Zugang zur Online-Plattform, die ausschließlich direkt eingetragenen Aktionären zur Überwachung und Verwaltung Ihrer Aktien vorbehalten ist. Außerdem erhalten Sie umgehend Informationen über jede Finanztransaktion. Wenn Sie eine Transaktion unterzeichnen, werden Ihnen keine Gebühren berechnet.
Alle Informationen darüber, wie Sie eingetragener Aktionär von Recylex werden können, finden Sie im „Leitfaden für eingetragene Aktionäre“.