Um unseren Qualitätsansprüchen und den Erwartungen unserer Kunden gerecht werden zu können, werden die hochreinen Produkte der PPM Pure Metals GmbH einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle unterzogen. Das Unternehmen verfügt deshalb über ein eigenes Betriebslabor mit diversen Analysegeräten (GDMS, AAS, ICP etc.) und besitzt zusätzlich das Know-How der benötigten Analyseverfahren. Bei Engpässen, fehlendem Know-how oder zur regelmäßigen Bestätigung interner Analyseergebnisse besitzt die PPM ein breites Netzwerk an externen, spezialisierten Analysedienstleistern. Ob interne oder externe Analyse, eine Anforderung besteht für beide: Die Fähigkeit, Verunreinigungen – je nach Qualität des Produktes – im „ppb“- oder „ppm“-Bereich analysieren zu können. Dass die Abkürzung „ppb“ dabei für „parts per billion“ (übersetzt: ein Milliardstel oder die Zahl 10-9) steht, mag einigen noch bekannt sein, was dieses jedoch genau bedeutet, entzieht sich der Vorstellungskraft der meisten.
Zur Verdeutlichung der besonderen Leistung der betriebsinternen Analysefähigkeiten soll das folgende Beispiel dienen: Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass auf dem Planet Erde 8 Milliarden Menschen leben. Wir haben nun die Aufgabe, unter diesen 8 Milliarden Menschen, eine Personengruppe mit einer seltenen Erkrankung zu identifizieren. Mit den Fähigkeiten unseres Labors wären wir nun in der Lage die Zahl auf eine Person genau zu bestimmen, falls mehr als 8 Personen erkrankt wären. Wären es weniger als 8 Erkrankte, bliebe uns „lediglich“ diese Erkenntnis. Man spricht hier von der Bestimmungsgrenze.
Analysen im „ppm“-Bereich („parts per million“; übersetzt: ein Millionstel oder die Zahl 10-6) hingegen – dieser Abkürzung verdankt unser Unternehmen übrigens seinen Namen – sind da etwas ungenauer. Analog zu oben genanntem Beispiel wären wir hier in der Lage die Zahl der erkrankten Personen auf die genaue Anzahl zu bestimmen, falls mehr als 8.000 Personen infiziert wären. Wären es weniger als diese kritische Größe (Bestimmungsgrenze), bliebe uns wiederum nur die Aussage darüber, dass es sich um weniger als 8.000 Personen handeln muss.